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Die Bücherei steht jedem offen und jeder ist berechtigt, Medien aller Art einzusehen oder zu entleihen. Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis gegen Gebühr ausgeändigt, der bei Ausleihungen vorzulegen ist. Der Leser/in bestätigt durch Unterschrift die Anerkennung der Benutzerordnung. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren wird das schriftliche Einverständnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten verlangt. Änderungen von Namen und Anschriften sind der Bücherei mitzuteilen. Die Ausleihfrist beträgt bei CD-Rom's, Videos, Spiele und Zeitschriften 14 Tage und für Bücher, Cassetten, Hörbücher und CD's 4 Wochen. Eine Verlängerung ist jeweils nach Rücksprache gegen übliche Leihgebühr möglich. Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig. Medien, die nicht im Bestand der Bücherei sind, können durch den Leihverkehr bestellt werden. Das Porto und sonstige Gebühren trägt der Besteller. Die Vollzähligkeit der Spiele ist vom Benutzer vor der Entleihung selbst zu kontrollieren und schriftlich zu bestätigen. Die Leser/innen werden gebeten, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Stücke muß Ersatz geleistet werden. Videos und CD-Rom's werden nur zum persönlichen Gebrauch ausgeliehen. Cassetten, Videos und CD-Rom's dürfen nur auf technisch einwandfreien, regelmäßig gewarteten Wiedergabegeräten abgespielt werden. Sie müssen stets in der Hülle aufbewahrt und vor Wärme und Magnetfeldern geschützt werden, d.h. sie dürfen nicht neben Elektrogeräten aller Art gelegt werden. Die Cassetten müssen vor Rückgabe zurückgespult werden. Festgestellte Schäden müssen gemeldet werden. Die Leihgebühren betragen z.Zt.
Gebühren für Ausweise
Für die Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium und pro Woche 0,50 € als Versäumnisgebühr berechnet. Bei Mahnungen werden zusätzlich die Portokosten berechnet. Durch die Beachtung dieser Benutzerordnung helfen Sie dem Team, ihre Aufgabe zu erfüllen.
Dorsten-Lembeck, den 01.01.2006 Die Büchereileitung
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